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Lkw-Maut: Baugewerbe begrüßt Handwerkerausnahme

Im November hat der Deutsche Bundestag die geplante Novellierung der Lkw-Maut beschlossen. Bislang gilt die Maut für Fahrzeuge ab 7,5 t. Ab 1. Juli 2024 sollen dann auch Lkw des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit über 3,5 t die Maut entrichten. Ausgenommen bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben zwischen 3,5 und 7,5 t.

„Angesichts der schwierigen konjunkturellen Lage ist das ein wichtiges Signal an die Baubranche“, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Die Bauunternehmen stehen aufgrund der Material- und Energiekostensteigerungen ohnehin unter massivem Druck. Ohne die Handwerkerausnahme würde sich das Bauen in Deutschland noch weiter verteuern.“

„Mit Blick auf die dringend notwendigen Leistungen des Baugewerbes für die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur, den Wohnungsbau und für die energetische Sanierung ist das ein wesentlicher Schritt, um die Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben nicht unnötig zu behindern und weiter zu verteuern. Die Bestätigung der Handwerkerausnahme durch den Bundestag begrüßen wir ausdrücklich“, so Pakleppa abschließend.